Belegt ein Verkehrsunfallgeschädigter, dass sein beschädigtes Kfz ausschliesslich in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet wurde, so kann er die dort anfallenden Reparaturkosten erstattet verlangen. Um den Geschädigten auf eine günstigere Möglichkeit der Reparatur verweisen zu können, bedarf es der Vorlage eines verbindlichen Reparaturangebots der angeführten Werkstatt. Die Erstattung eines UPE-Aufschlags ist auch bei einer fiktiven Schadensabrechnung … Urteil des AG Berlin-Mitte vom 15.01.2013 – Vorlage eines konkreten Reparaturangebots für Verweisung – Aufschlag auf unverbindliche Preisempfehlung (UPE) bei fiktiver Abrechnung weiterlesen
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